Warum die Wallbox im Mehrfamilienhaus eine besondere Herausforderung ist
Die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge ist im eigenen Haus eine relativ überschaubare Aufgabe. Im Mehrfamilienhaus wird es kompliziert: Hier treffen Eigentumsrechte, Mietrecht, Gemeinschaftsverantwortung und Netzbelastung aufeinander. Als Elektriker-Fachbetrieb erleben wir regelmäßig, dass Mieter oder Eigentümer zwar elektromobil fahren möchten, aber nicht wissen, wie sie vorgehen sollen.
Die gute Nachricht: Eine Wallbox im Mehrfamilienhaus ist nicht unmöglich – aber sie erfordert eine durchdachte Planung, die richtige rechtliche Grundlage und fachgerechte Elektroarbeiten. Wir begleiten Sie von der Beantragung bis zur Inbetriebnahme.
Rechtliche Grundlagen: Was Mieter und Eigentümer beachten müssen
Das Mietrecht und die Vorschriften der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bilden den rechtlichen Rahmen. Entscheidend ist: Als Mieter haben Sie keinen automatischen Rechtsanspruch auf eine Wallbox. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, die Ihnen helfen können.
Der § 554 BGB (Modernisierungsmitteilung) besagt, dass Vermieter energieeinsparende Maßnahmen durchführen können – dazu gehört auch eine Ladeinfrastruktur. Allerdings können Mieter diesem widersprechen, wenn die Mieterhöhung unzumutbar ist. Umgekehrt gibt es für Mieter keine Pflicht des Vermieters, eine Wallbox zu installieren.
Anders sieht es bei Wohnungseigentümern: Hier regelt die Wohnungseigentümergemeinschaft über ihre Hausordnung, ob und unter welchen Bedingungen Wallboxen erlaubt sind. Eine bloße Zustimmung des Hausverwalters reicht nicht aus – in der Regel ist eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung erforderlich.
Genehmigung durch die WEG: So läuft der Prozess ab
Wenn Sie als WEG-Mitglied oder Mieter eine Wallbox installieren möchten, ist der erste Schritt die Abstimmung mit den anderen Beteiligten. Hier ist unsere Erfahrung als Elektriker wertvoll: Wir können Sie bereits in dieser Phase beraten.
Typischer Ablauf:
- Antrag formulieren: Reichen Sie einen formalen Antrag bei der Eigentümerversammlung ein (oder beim Vermieter als Mieter). Beschreiben Sie Standort, Wallbox-Modell und geplante Ladekapazität.
- Fachliche Stellungnahme: Lassen Sie von uns prüfen, ob die Stromversorgung der Liegenschaft die zusätzliche Last trägt. Das ist oft ein Knackpunkt – besonders in älteren Häusern mit begrenzter Hausanschlussleistung.
- Finanzierung klären: Wird die Wallbox vom Vermieter, von der WEG oder vom Nutzer selbst finanziert? Das muss geklärt sein, bevor es losgeht.
- Zustimmung einholen: Bei Zustimmung folgt die schriftliche Genehmigung durch die WEG-Versammlung oder den Vermieter.
- Elektrische Planung: Erst dann können wir die detaillierte Elektroplanung durchführen – Stromkreis, Leitung, Schutzeinrichtungen.
Netzbelastung und Hausanschluss: Die technische Seite
Ein häufiges Problem: Der Hausanschluss ist nicht ausgelegt für mehrere zeitgleich ladende Fahrzeuge. Besonders in Mehrfamilienhäusern, die vor 2010 gebaut wurden, beträgt die Hausanschlussleistung oft nur 63 A oder sogar weniger. Eine Wallbox mit 11 oder 22 kW benötigt dagegen erhebliche Strommengen.
Das ist der Punkt, wo technische und organisatorische Lösungen greifen: Dynamisches Lastmanagement ist hier das Stichwort. Dabei wird die verfügbare Leistung intelligent zwischen der Wallbox und den übrigen Haushaltslasten verteilt. Das verhindert, dass der FI-Schutzschalter oder der Leitungsschutzschalter permanent auslöst.
In vielen Fällen empfehlen wir, die Hausanschlussleistung zu erhöhen oder einen